Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die Website steinmann-realestate.com und die darauf betriebene Immobilienverwaltungssoftware der Breitenmoser Partner AG.

Erstellt am 29.08.2026, fortgeschrieben am 02.09.2026 mit den Ergebnissen einer zweiten Prüfung vom 31.08.2026, nachgeführt am 25.09.2026 und am 12.10.2026. Nächste Überprüfung: August 2027.

Angestrebtes Niveau

Wir bauen nach den Web Content Accessibility Guidelines 2.2, Konformitätsstufe AA. Das ist eine Stufe mehr, als die europäische Norm EN 301 549 verlangt, auf die das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und die Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung verweisen.

Stand der Vereinbarkeit

Teilweise vereinbar. Die Prüfung vom 31.08.2026 hat alle 55 Erfolgskriterien der Stufen A und AA einzeln beurteilt. 47 sind erfüllt, keines ist verletzt, 8 treffen auf dieses Angebot nicht zu, und zu keinem steht „nicht geprüft“. Das eine Kriterium, das die Prüfung verletzt fand (2.1.4, ein Tastenkürzel aus einem einzelnen Zeichen), ist seit dem 02.09.2026 behoben: die Suche öffnet sich mit Strg und Schrägstrich. Die bekannten Einschränkungen nennen wir weiter unten beim Namen. „Vollständig vereinbar“ behaupten wir nicht, solange die Stichprobe mit einer Sprachausgabe aussteht und die PDF-Exposés nicht ausgezeichnet sind.

Geprüft und erfüllt

Geprüft am 29.08.2026 an 36 Seiten beider Bereiche, ergänzt am selben Tag um die neun Seiten des Ratgebers:

  • Überschriften. Jede Seite hat genau eine Überschrift erster Ordnung, und die Reihenfolge der Ebenen ist lückenlos.
  • Formularfelder. Jedes Feld hat eine Beschriftung, die technisch mit ihm verbunden ist. Fehler werden im Text benannt, nicht allein durch Farbe.
  • Bedienelemente. Jede Schaltfläche und jeder Link hat einen Namen, den eine Sprachausgabe vorliest. Wo ein Bedienelement in einer Tabellenzeile mehrfach vorkommt, nennt es den Datensatz, auf den es sich bezieht.
  • Bilder. Jedes Bild hat einen Alternativtext. Bei Objektbildern ist das die freigegebene Bildunterschrift, ersatzweise der Objekttitel — nie der Dateiname.
  • Kontraste. Am 31.08.2026 nicht mehr nur an den 27 Farbpaaren des Gestaltungssystems gemessen, sondern an jedem sichtbaren Textstück gegen den Grund, auf dem es tatsächlich liegt: kein Verstoss im hellen Erscheinungsbild auf 59 Oberflächen und keiner im dunklen auf zwölf Stichproben. Für die Umrandung von Bedienelementen lagen dabei 73 Stellen unter den geforderten 3:1; sie sind korrigiert und liegen jetzt bei 3,65:1 im hellen und 3,61:1 im dunklen Erscheinungsbild.
  • Fokus. Der Tastaturfokus ist überall sichtbar, wird nirgends ohne Ersatz entfernt und gerät nicht hinter die mitlaufende Kopfzeile. Es gibt keine künstliche Reihenfolge der Tastaturbedienung.

Weiter gebaut und vorhanden:

  • Ein Sprunglink führt zum Hauptinhalt.
  • Schriftgrösse und helles oder dunkles Erscheinungsbild sind umschaltbar; die Wahl bleibt erhalten.
  • Nichts lässt sich nur durch Ziehen bedienen.
  • Jede Schaltfläche misst mindestens 24 × 24 Pixel, die wichtigen 44 × 44.
  • Bewegungen sind abgeschaltet, wenn Ihr System reduzierte Bewegung verlangt.
  • Kein Passwortfeld verhindert das Einfügen aus der Zwischenablage.
  • Navigation und Kontaktweg stehen auf jeder Seite an derselben Stelle.
  • Die Menüs funktionieren auch ohne JavaScript.

Am 31.08.2026 zusätzlich im Browser geprüft

Drei der Prüfungen, die diese Erklärung bis dahin als offen genannt hat, sind durchgeführt — an 59 Oberflächen, in hellem und dunklem Erscheinungsbild, bei erzwungenen Farben, bei reduzierter Bewegung und ohne JavaScript:

  • Bedienung allein mit der Tastatur. Vollständiger Durchgang über alle 59 Oberflächen bis zum Umlauf, dazu an je drei Stellen rückwärts: jedes Bedienelement erreichbar, keine Tastaturfalle. Von rund 2000 Halten trug keines einen unsichtbaren Fokus.
  • 320 Pixel Breite und 200 % Vergrösserung. Ein Fehler gefunden und behoben: die Kopfleiste des Betreiberbereichs war bei 320 Pixeln waagrecht zu schieben. Danach und bei 200 % kein waagrechtes Scrollen und kein abgeschnittener Inhalt.
  • Fehlermeldungen im Browser. Formulare fehlerhaft abgeschickt: jedes betroffene Feld ist technisch als fehlerhaft ausgezeichnet und mit seiner Meldung verknüpft, und die Meldung sagt, was zu tun ist.

Nicht barrierefreie Inhalte und noch offene Prüfungen

Die folgenden Prüfungen brauchen ein Endgerät mit Hilfstechnologie oder eine Person und sind noch nicht durchgeführt. Wir führen sie vor der Freischaltung durch und aktualisieren diese Erklärung mit dem Ergebnis.

  • Stichprobe mit einer echten Sprachausgabe auf einem Endgerät. Geprüft wurde bisher, was eine Hilfstechnologie über die Seite mitgeteilt bekommt, nicht, wie es sich vorgelesen anhört.
  • Erster Bildaufbau beim Wechsel des Erscheinungsbildes
  • Messung der Ladeleistung
  • Test mit betroffenen Personen

Bekannte Einschränkungen:

  • PDF-Exposés sind nicht barrierefrei ausgezeichnet. Sie enthalten keine Dokumentstruktur und keine Alternativtexte. Alle Angaben eines Exposés stehen zusätzlich auf der Objektseite in HTML; wenn Sie eine Fassung in anderer Form brauchen, senden wir sie Ihnen zu.
  • Unterlagen Dritter — Grundrisse, Gutachten, Energieausweise — erhalten wir als Scan und können sie nicht nachträglich barrierefrei machen. Ihren Inhalt geben wir Ihnen auf Anfrage in zugänglicher Form wieder.
  • Die Oberfläche gibt es auf Deutsch. Objektseiten und Exposés gibt es auf Englisch, wo wir ein Objekt auch auf Englisch beschreiben.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 29.08.2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung. Geprüft wurde damals die ausgelieferte HTML-Ausgabe von 45 Seiten auf Überschriften, Beschriftungen, Bedienelementnamen und Alternativtexte, dazu die Farbwerte des Gestaltungssystems auf ihr Kontrastverhältnis, jeweils mit eigenen Prüfprogrammen.

Am 31.08.2026 folgte eine zweite Selbstbewertung, diesmal in einem echten Browser statt auf der ausgelieferten Auszeichnung: 59 Oberflächen über fünf Seitenarten, bei 320, 375, 768 und 1440 Pixeln Breite, in hellem und dunklem Erscheinungsbild, bei erzwungenen Farben, bei reduzierter Bewegung und ohne JavaScript, dazu die vier Fehlerseiten, das zugestellte Merkblatt und die elf E-Mail-Vorlagen. Beurteilt wurden alle 55 Erfolgskriterien der Stufen A und AA einzeln. Anstelle einer Sprachausgabe wurde ausgewertet, was eine Hilfstechnologie über jede Oberfläche mitgeteilt bekommt; das ist der beste verfügbare Ersatz und kein Ersatz.

Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat nicht stattgefunden.

Barriere melden

Wenn Sie auf eine Barriere stossen oder eine Information in zugänglicher Form brauchen, schreiben Sie uns. Sagen Sie kurz, welche Seite es betrifft und was nicht funktioniert hat.

E-Mail: info@steinmann-realestate.com
Kontaktformular: https://steinmann-realestate.com/kontakt/
Post: Breitenmoser Partner AG, Bankstrasse 1, CH-8570 Weinfelden

Wir antworten innerhalb von vier Wochen.

Wenn wir nicht antworten

Erhalten Sie innerhalb von vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich in Deutschland an die Marktüberwachungsstelle wenden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Deichstrasse 1
39104 Magdeburg, Deutschland

Sie prüft Beschwerden über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen. Das Verfahren ist für Sie kostenlos und Sie brauchen keine anwaltliche Vertretung.